Behandlungsplan und Kosten:

Der Behandlungsplan enthält neben der kieferorthopädisch fachlichen Planung auch eine Kostenkalkulation.
Wir unterscheiden mehrere Arten von Abrechnungsmodalitäten:

1. Gesetzlich versicherte Patienten bis zum 18. Lebensjahr (mit Kieferorthopädischer Indikationsgruppe 3-5) und gesetzlich versicherte Patienten über dem 18. Lebensjahr mit schweren Kieferanomalien

Der Behandlungsplan wird mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse geschlossen. Ihre Krankenkasse behält sich eine gutachterliche Prüfung der Behandlungsindikation und -planung vor und entscheidet letztlich ob und in welchem Umfang sie die Behandlungskosten übernimmt.
Die Abrechnung der durchgeführten Leistung und die Rechnungsstellung erfolgt vierteljährlich direkt an Sie. Sie überweisen den ausgewiesenen 20%- bzw. 10%- Eigenanteil Ihrer Rechnung innerhalb von 14 Tagen an Ihren Kieferorthopäden. Diese Rechnungen und Belege sind sorgfältig aufzubewahren, damit Sie am Ende der erfolgreichen Behandlung Ihre bezahlten Eigenanteile von der Krankenkasse rückerstattet bekommen.
Um Ihrem Kind eine Behandlung nach dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik zu ermöglichen, bieten wir insbesondere bei Behandlungen mit festsitzenden Geräten, Zusatzleistungen an, die von Ihrer Krankenkasse nicht erstattet werden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt ebenfalls quartalsweise. Bei Abbruch der Behandlung erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Eigenanteile.

2.  Beihilfeberechtigte privat versicherte Patienten

Auch hier werden Zusatzleistungen angeboten, die Ihre Beihilfestelle nicht erstattet.

3.  Privat versicherte Patienten bis zum 18. Lebensjahr

Der Behandlungsplan von Privatpatienten dient gleichzeitig als Kostenvoranschlag und Behandlungsvertrag direkt mit Ihnen.
Die Abrechnung der durchgeführten Leistung und die Rechnungsstellung erfolgt vierteljährlich direkt an Sie. Sie überweisen den ausgewiesenen Betrag Ihrer Rechnung innerhalb von 14 Tagen an Ihren Kieferorthopäden. Dann reichen Sie die Rechnung bei Ihrer privaten Krankenkasse ein und erhalten von dort eine Kostenerstattung.

4.  Selbstzahlende Patienten (gesetzlich versicherte Patienten mit kieferorthopädischer Indikationsgruppe 1-2, erwachsene Patienten)

Auch hier erfolgt die Abrechnung der durchgeführten Leistung und die Rechnungsstellung vierteljährlich direkt an Sie. Sie überweisen den ausgewiesenen Betrag Ihrer Rechnung innerhalb von 14 Tagen an Ihren Kieferorthopäden. In der Kostenkalkulation sind keine Reparaturen oder Posten für einen unplanmäßigen Behandlungsverlauf enthalten.
Die kieferorthopädische Behandlung ist eine lohnende Investition in Ihre Zahngesundheit und nicht zuletzt in die Ästhetik eines schönen Lächelns und kann individuell preiswerter sein, als Sie vermuten.
Um Ihren individuellen Kostenvoranschlag zu erstellen, benötigen wir oben erwähnte Diagnostikunterlagen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir beraten Sie gern.